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001[AGB]

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Herausgeber: Julian Warenski (Marke „4zu5"), Leopoldstraße 55a, 6020 Innsbruck.

§ 1[GELTUNGSBEREICH]

Geltungsbereich und Vertragspartner.

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen Julian Warenski, Leopoldstraße 55a, 6020 Innsbruck (Marke „4zu5") und seinen Kund:innen („Auftraggeber:in") in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung.

(2)4zu5 erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmer:innen im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 UGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbraucher:innen i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG kommen keine Verträge zustande. Die Vorschriften des KSchG und das FAGG finden keine Anwendung; ein Widerrufsrecht besteht nicht.

(3)Die Auftraggeber:in versichert mit Annahme dieser AGB, Unternehmer:in im obigen Sinne zu sein und in Ausübung der eigenen gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(4)Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:in gelten nur dann und insoweit, als 4zu5 ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Entgegenstehende AGB werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn 4zu5 in Kenntnis dieser Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

§ 2[LEISTUNGSUMFANG]

Vertragsgegenstand und Leistungsumfang.

(1)4zu5 erbringt — je nach individuellem Auftrag — Leistungen in folgenden Bereichen:

  • a) Webauftritte: Konzeption, Design und Entwicklung von Webseiten (Festpreis-Pakete).
  • b) Social-Media-Betreuung: Strategie, Redaktion, Content-Produktion, Community-Management.
  • c) Content-Produktion: Foto, Imagefilm, Drohnenaufnahmen, Corporate Design.
  • d) Development: Custom Software, SaaS-Lösungen, Eigenproduktion technischer Werkzeuge.
  • e) KISS-Lizenzierung: Nutzungsverträge für das KI-Avatar-Produkt KISS (separate Nutzungsbedingungen auf kissavatar.com).

(2)Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot von 4zu5 und der schriftlichen Auftragserteilung durch die Auftraggeber:in (gemeinsam „Vertrag").

(3)Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart, schuldet 4zu5 ein Werk (das vereinbarte Ergebnis) und keinen bestimmten Erfolg im Sinne eines wirtschaftlichen Ziels (z. B. Umsatzwachstum, Conversion-Rate, Suchmaschinen-Rankings). Beratungs- und Optimierungsleistungen sind Dienstleistungen i. S. d. § 1151 ABGB.

(4)Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen eines schriftlichen Nachtrags („Change Request"). 4zu5 weist auf etwaige Mehrkosten und Terminverschiebungen vor Umsetzung schriftlich hin.

§ 3[VERTRAGSABSCHLUSS]

Vertragsabschluss.

(1)Angebote von 4zu5 sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Verbindliche Angebote gelten ab Zugang bei der Auftraggeber:in 14 Kalendertage als bindend, sofern im Angebot keine andere Frist genannt ist.

(2)Der Vertrag kommt zustande durch:

  • a) schriftliche Auftragsbestätigung der Auftraggeber:in (per E-Mail oder unterzeichnetes Angebot), oder
  • b) tatsächliche Aufnahme der Arbeiten durch 4zu5 auf Wunsch der Auftraggeber:in, sofern dies aus den Umständen erkennbar als Vertragserklärung gewertet werden kann.

(3)Alle wesentlichen Vertragsabreden sind in Textform (§ 886 ABGB i. V. m. § 13 ECG) festzuhalten. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 4[FESTPREIS_MODELL]

Festpreis-Modell.

(1)4zu5 arbeitet — soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart — auf Basis von verbindlichen Festpreisen, nicht nach Stundensätzen.

(2)Im Festpreis enthalten ist der im Angebot konkret beschriebene Leistungsumfang. Nicht enthalten sind:

  • a) Leistungen, die ausdrücklich nicht im Angebot genannt sind;
  • b) Mehraufwand durch Change Requests nach Briefing-Freigabe;
  • c) Kosten von Drittleistungen (Stockbilder, Lizenzen, Hosting bei Drittanbietern, Spezial-Software), sofern nicht im Angebot eingerechnet;
  • d) Reise- und Drehkosten außerhalb des Großraums Innsbruck, sofern nicht im Angebot pauschaliert.

(3)Alle angegebenen Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 5[ZAHLUNGSBEDINGUNGEN]

Zahlungsbedingungen.

(1)Sofern im Vertrag nicht anders geregelt, gilt folgendes Zahlungsmodell für Festpreis-Webseiten und Content-Produktionen:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 40 % Zwischenzahlung bei einem vereinbarten Meilenstein (z. B. Designfreigabe oder Drehfreigabe)
  • 30 % Schlussrechnung bei Abnahme bzw. Übergabe

(2)Für laufende Leistungen (Social-Media-Betreuung, Hosting, Wartung, Helpdesk) erfolgt die Verrechnung monatlich im Voraus.

(3)Rechnungen sind, soweit kein anderes Zahlungsziel ausgewiesen ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4)Bei Zahlungsverzug ist 4zu5 berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich festgelegten Höhe nach § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB, jährlich) sowie eine Mahnpauschale von EUR 40,00 nach § 458 UGB zu verrechnen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

(5)Eingehende Zahlungen werden — soweit nicht anders gewidmet — gemäß § 1416 ABGB zuerst auf Zinsen und Kosten, dann auf die älteste Forderung angerechnet.

(6)Die Aufrechnung mit Gegenforderungen der Auftraggeber:in ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht der Auftraggeber:in nur zu, soweit ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6[MITWIRKUNG]

Mitwirkungspflichten der Auftraggeber:in.

(1)Die Auftraggeber:in stellt 4zu5 alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien, Zugangsdaten, etc.) rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit dieser Inhalte (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrechte) liegt bei der Auftraggeber:in.

(2)Die Auftraggeber:in benennt eine konkrete Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis. Freigaben und Briefings dieser Person gelten als verbindlich für die Auftraggeber:in.

(3)Verzögert die Auftraggeber:in die Bereitstellung von Inhalten, Freigaben oder anderen Mitwirkungsbeiträgen, verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend. Entstehen 4zu5 dadurch zusätzliche Aufwendungen (z. B. Re-Briefings, Wiederholung von Drehs), trägt diese die Auftraggeber:in nach gesondertem Angebot.

(4)Stellt die Auftraggeber:in 4zu5 Materialien zur Verfügung, von denen sie nicht selbst urheberrechtlich berechtigt ist (z. B. Stockbilder mit beschränkter Lizenz, fremde Logos, lizenzpflichtige Schriftarten), informiert sie 4zu5 vor Verwendung über die jeweiligen Nutzungsbeschränkungen.

§ 7[ABNAHME]

Abnahme.

(1)Werkleistungen (Webseiten, Filme, Designs) gelten als abgenommen, sobald die Auftraggeber:in die schriftliche Abnahme erklärt oder die Werkleistung produktiv nutzt (z. B. Live-Schaltung der Webseite, Verbreitung des Films), spätestens jedoch 14 Kalendertage nach Übergabe, sofern die Auftraggeber:in nicht innerhalb dieser Frist konkret bezeichnete wesentliche Mängel schriftlich gerügt hat.

(2)Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. 4zu5 verpflichtet sich zur Behebung im Rahmen der Gewährleistung nach § 10.

§ 8[NUTZUNGSRECHTE]

Nutzungsrechte und Urheberrecht.

(1)An den von 4zu5 oder ihren Mitarbeiter:innen erstellten urheberrechtlich geschützten Werken (Designs, Layouts, Quellcode, Fotos, Filme) räumt 4zu5 der Auftraggeber:in mit vollständiger Bezahlung des Werklohns die für den vertraglichen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein.

(2)Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

(3)Die Übertragung weitergehender Rechte (insbesondere ausschließliche Nutzungsrechte, Bearbeitungsrechte für Dritte, Sublizenzierung, Weiterverkauf) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und kann mit einem zusätzlichen Lizenzentgelt verbunden sein.

(4)Vor vollständiger Bezahlung verbleiben alle Rechte bei 4zu5. Bis dahin geleistete Übergaben sind Leihgaben zu Demonstrations- und Abnahmezwecken; eine produktive Nutzung ist erst nach Bezahlung gestattet.

(5)An eigenen Werkzeugen, Software-Bibliotheken, Modulen und Frameworks, die 4zu5 zur Vertragserfüllung verwendet, aber unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt hat oder einsetzt (insbesondere KISS, eigene Themes, Code-Module), verbleiben sämtliche Rechte bei 4zu5. Die Auftraggeber:in erhält ein einfaches Nutzungsrecht im Rahmen der Vertragslaufzeit.

(6)4zu5 ist berechtigt, im Rahmen ihrer Eigenwerbung (Referenzen auf der Webseite, Showreels, Social-Media-Posts, Pitches) das erstellte Werk und den Namen der Auftraggeber:in zu nennen und Auszüge zu zeigen, sofern die Auftraggeber:in dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

(7)An von der Auftraggeber:in beigestellten Materialien (Logos, eigene Bilder, Texte) erwirbt 4zu5 nur jene Nutzungsrechte, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind.

§ 9[HAFTUNG]

Haftung.

(1)4zu5 haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2)Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht) ist die Haftung von 4zu5 auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die im jeweiligen Auftrag vereinbarte Auftragssumme.

(3)Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht-wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.

(4)Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatzeinbußen, Datenverlust, Reputationsschäden, Vermögensschäden sowie Folgeschäden aus Betriebsunterbrechung, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

(5)Soweit die Haftung von 4zu5 nach den vorstehenden Bestimmungen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter:innen, Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen von 4zu5.

(6)Die Auftraggeber:in stellt 4zu5 von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus von der Auftraggeber:in beigestellten Inhalten resultieren (Urheberrechtsverletzungen, Persönlichkeitsrechte, wettbewerbsrechtliche Verstöße).

§ 10[GEWAEHRLEISTUNG]

Gewährleistung.

(1)4zu5 erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt einer ordentlichen Unternehmer:in nach dem Stand der Technik.

(2)Die Gewährleistungsfrist beträgt — abweichend von § 933 ABGB — sechs (6) Monate ab Abnahme bzw. Übergabe. Diese Verkürzung ist im B2B-Geschäftsverkehr nach § 1502 ABGB i. V. m. § 351 UGB zulässig.

(3)Die Auftraggeber:in hat erkennbare Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen (§ 377 UGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.

(4)Gewährleistungsansprüche beschränken sich primär auf Verbesserung oder Austausch. Schlägt die Verbesserung zweimal fehl oder ist sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden, kann die Auftraggeber:in eine angemessene Preisminderung oder — bei nicht geringfügigen Mängeln — Wandlung verlangen.

(5)Die Gewährleistung erlischt bei Eingriffen oder Veränderungen am Werk durch die Auftraggeber:in selbst oder durch beauftragte Dritte ohne vorherige Zustimmung von 4zu5.

(6)Software und Webseiten: Bei programmierten Werken kann nach dem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden, dass kleinere Fehler auftreten. Diese gelten erst dann als Mangel, wenn sie die ordnungsgemäße Verwendung des Werks objektiv beeinträchtigen.

§ 11[VERTRAULICHKEIT]

Vertraulichkeit.

(1)Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Daten, Kundendaten, kommerzielle Informationen) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben oder für andere als die vertraglichen Zwecke zu verwenden.

(2)Diese Verpflichtung gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für drei (3) Jahre nach dessen Beendigung.

(3)Ausgenommen sind Informationen, die nachweislich (a) bereits öffentlich zugänglich waren, (b) der empfangenden Partei vor Bekanntgabe rechtmäßig bekannt waren, (c) von Dritten ohne Geheimhaltungspflicht rechtmäßig erhalten wurden oder (d) aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 12[LAUFZEIT_KUENDIGUNG]

Vertragsdauer und Kündigung.

(1)Werkverträge (z. B. Webseiten-Projekte zum Festpreis) enden mit der vollständigen Abnahme und Bezahlung der vereinbarten Leistung.

(2)Verträge über laufende Leistungen (Social-Media-Betreuung, Webhosting, Wartung, Helpdesk) werden auf die im Vertrag festgelegte Dauer geschlossen, mindestens jedoch auf sechs (6) Monate.

(3)Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils drei (3) Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.

(4)Die Kündigung bedarf der Schriftform (Brief oder E-Mail an office@4zu5.at bzw. an die im Vertrag genannte Kontaktadresse der Auftraggeber:in).

(5)Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • a) erheblicher Zahlungsverzug (über 30 Kalendertage),
  • b) wesentliche Vertragsverletzungen trotz Abmahnung mit angemessener Nachfrist,
  • c) Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit einer Partei,
  • d) wiederholte grobe Missachtung der Mitwirkungspflichten.

(6)Bei Kündigung durch die Auftraggeber:in vor Erbringung der vollständigen Leistung sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten; bereits geleistete Anzahlungen werden hierauf angerechnet.

§ 13[DATENSCHUTZ]

Datenschutz.

(1)Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO, des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

(2)Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch 4zu5 ist in der separat veröffentlichten Datenschutzerklärung beschrieben, abrufbar unter 4zu5.at/datenschutz.

(3)Soweit im Rahmen eines Auftrags eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO erforderlich wird (z. B. bei Social-Media-Betreuung, Hosting, KISS-Lizenz), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 14[HOEHERE_GEWALT]

Höhere Gewalt.

(1)Wird eine Partei durch höhere Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemie-bedingte behördliche Maßnahmen, Cyber-Angriffe auf kritische Infrastruktur, Streiks bei Lieferanten) an der Leistungserbringung gehindert, ruhen die jeweiligen Leistungspflichten für die Dauer der Behinderung. Die Parteien informieren sich unverzüglich. Dauert die Behinderung länger als 60 Kalendertage, sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt; bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

§ 15[SCHLUSSBESTIMMUNGEN]

Schlussbestimmungen.

(1)Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)Gerichtsstand: Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Innsbruck vereinbart. Dies gilt auch für Streitigkeiten über Bestand und Wirksamkeit des Vertrags. 4zu5 ist berechtigt, die Auftraggeber:in auch an deren allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.

(3)Schriftform: Sämtliche Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des jeweiligen Einzelvertrags bedürfen der Textform (§ 886 ABGB), wozu E-Mail-Korrespondenz mit beidseitiger Bestätigung genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4)Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

(5)Online-Streitbeilegung: Da diese AGB nur im B2B-Verkehr Anwendung finden, besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Verbraucher-Schlichtungsverfahren. Der Hinweis auf die EU-OS-Plattform erfolgt im Impressum aus Transparenzgründen.